Unterrichtsausfall wegen ungünstiger Witterungsverhältnisse

Aufgrund ungünstiger Witterungsverhältnisse entfällt am Mittwoch, 15.01.2025, der Präsenzunterricht am Beruflichen Schulzentrum Weiden. Es findet Distanzunterricht laut Stundenplan statt.

Save the date!

Tag der offenen Tür am 02.04.2025. Nähere Infos folgen.

Bewirb dich!

Wer sich für eine Ausbildung an der staatlichen Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe oder ein Studium an der staatlichen Fachakademie für Sprachen und internationale Kommunikation interessiert, sendet seine Bewerbungsunterlagen an Staatl. Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe / Staatl. Fachakademie für Sprachen und internationale Kommunikation, Luitpoldstraße 24, 92637 Weiden i.d.OPf. Folgende Unterlagen sind für die Bewerbung nötig:
 

  • Bewerbungsschreiben 
  • ausgefüllter Bewerbungsbogen
  • aktueller, lückenloser und unterschriebener Lebenslauf
  • beglaubigte Zeugniskopie über den mittleren Bildungsabschluss für die Berufsfachschule ODER
  • beglaubigte Zeugniskopie über die allgemeine bzw. fachgebundene Hochschulreife / Fachhochschulreife oder den Abschluss zum Fremdsprachenkorrespondenten / zur Fremdsprachenkorrespondentin für die Fachakademie
  • beglaubigte Ausweiskopie
     

Wer sich die Kosten für die Beglaubigungen sparen möchte, kommt einfach mit den Originaldokumenten vorbei. 🙂

Sie möchten den Bewerbungsvorgang beschleunigen? Dann schicken Sie uns doch gerne Ihre Bewerbung vorab per E-Mail an info(at)sz-opf.de!

Schulgeld fällt nicht an. Wir würden uns aber über einen Beitritt in unseren Förderverein freuen. Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist bei Vorliegen der Voraussetzungen möglich.

Schnell sein lohnt sich! Es gibt keine Deadline, doch die Anzahl der Plätze ist begrenzt!

Aktuelles vom und zum Sprachenzentrum Oberpfalz

Jung, pleite, verzweifelt? BAföG!

Der Gesetzgeber hat vor Kurzem neue Regelungen für die BAföG-Leistungen erlassen. Um die Schülerinnen und Schüler auf den neusten Stand zu bringen, besuchte dankenswerterweise Raimund Forster, der BAföG – Beauftragte der Stadt Weiden, die Schule. Grundlegendes gleich vorweg: Für die Studierenden der Fachakademie ist in der Regel nur das Aufstiegs-BAföG relevant. Dieses ist elternunabhängig und muss nicht zurückgezahlt werden. Nachfolgend die wichtigsten Infos aus der Veranstaltung:

Wo muss ich den Antrag stellen? Beim zuständigen BAföG-Amt im Landkreis meines Hauptwohnsitzes.

Wie muss ich den Antrag stellen? Der Antrag kann in Papierform oder digital ausgefüllt werden.

Wann muss ich den Antrag stellen? Den Erstantrag am besten 8 – 12 Wochen vor Schulbeginn stellen, jedoch spätestens bis zum 30.09., um einen Anspruch auf Bezüge ab September zu wahren. Den Folgeantrag ab dem zweiten Jahr sollte man in den ersten Schulwochen stellen.

Welche Freigrenzen gelten? Um vollständige Bezüge zu erhalten, darf sich das Privatvermögen bei Antragstellung auf maximal 45.000 € belaufen. Wer nebenher arbeiten möchte, sollte die Brutto-Minijob-Grenze beim Einkommen nicht überschreiten.

Was muss ich noch beachten? Man muss mindestens 70 % der Unterrichtszeit anwesend sein. Sollte dies nicht eingehalten werden, folgt eine Einstellung und vollständige Rückforderung der Zahlungen. Sollte festgestellt werden, dass man Unterrichtszeit heimlich anderweitig verbracht hat, kann das Aufstiegs-BAföG auch tageweise zurückgefordert werden.

Wann bekomme ich mein Geld? In der Regel zu Monatsbeginn. Bei Nachzahlungen oder je nach Bearbeitungszeitpunkt kann u. U. Mitte des Monats überwiesen werden.

Was kann ich tun, damit mein Antrag möglichst schnell bearbeitet wird? Beim Ausfüllen sorgfältig, gewissenhaft, sauber und ehrlich sein.

Besondere Konditionen gelten für Verheiratete, (Halb-)Waisen und Eltern. Hierfür und für weitere Infos sollte man die Websites www.aufstiegs-bafoeg.de oder www.BAföG.de besuchen oder sich an das zuständige Landratsamt wenden.

FAE 1

Alle Angaben der Homepage beziehen sich grundsätzlich sowohl auf die weibliche als auch auf die männliche Form. Aus diesem Grunde wird zur besseren Lesbarkeit auf die zusätzliche Bezeichnung in weiblicher Form größtenteils verzichtet.